Dietrich Arfmann wurde im November 1897 in Ritterhude geboren. Nach dem Besuch der Volksschule erlernte er das Malerhandwerk. Im 1.Weltkrieg wurde er zum Unteroffizier befördert und mehrmals verwundet. Bis 1933 arbeitete er als Malergeselle bei verschiedenen Arbeitgebern, u.a. von 1924 bis April 1933 bei der Deutschen Vakuum-Öl-Gesellschaft in Oslebshausen. Dort wurde er im April 1933 entlassen. Bis 1935 war Arfmann größtenteils arbeitslos. Arfmann wohnte mit seiner Familie in der Struckbergstr. 317 (lt. Adressbuch von 1960 lebte seine Frau in der Struckbergstr.27).
Zwischen 1920-1922 war Arfmann SPD-Mitglied. Er engagierte sich außerdem im Arbeitersport-Kartell und war zwischen 1926-1928 im Fabrikarbeiterverband gewerkschaftlich organisiert. Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen über die gewerkschaftliche Arbeit wurde Arfmann 1928 aus der Gewerkschaft ausgeschlossen, blieb aber Betriebsvorsitzender bei der Deutschen Vakuum-Öl-Gesellschaft in Bremen. Er trat in die „Revolutionäre Gewerkschafts-Opposition“ ein und wurde 1932 als Spitzenkandidat der „Roten Einheitsliste“ in den Betriebsrat gewählt. Im April 1933 kam Arfmann in Schutzhaft und verlor seinen Arbeitsplatz. Nach Beendigung der Schutzhaft begann Arfmann seine Tätigkeit für die KPD. Maßgeblich war er am Versuch beteiligt, in Ritterhude und in Osterholz-Scharmbeck KPD-Ortsgruppen aufzubauen. Ab 1934 arbeitete er als Kurier für die KPD in Bremen und Hamburg. Im August 1935 reiste Arfmann als Vertreter des Bezirks Nordwest über die CSSR in die UDSSR, um an einer Konferenz der KPD bei Moskau teilzunehmen. Aufgrund einer Erkrankung konnte er erst im November 1935 nach Bremen zurückkehren. Im August 1936 wurde er verhaftet. 1938 verurteilte ihn das Hanseatische Oberlandesgericht wegen Vorbereitung zum Hochverrat zu 4 Jahren Zuchthaus.
In dem Urteil des HOLG vom 28.4.1938 stellte das Gericht fest, dass Arfmann an verschiedenen Treffen der illegalen KPD in Hamburg und Bremen teilgenommen hätte. Die Aufgaben von Arfmann, der den Decknamen Landmann gehabt hätte, wäre gewesen, die Widerstandgruppe in Ritterhude und der Umgegend zu organisieren, Propagandamaterial zu verbreiten und Verbindungen zu ehemaligen SPD-Mitgliedern zwecks Bildung einer Einheitsfront herzustellen. Dafür hätte er an Treffen führender Bremer KPD-Funktionäre teilgenommen. 1936 bekam er u.a. den Auftrag von Conrad Blenkle, Verbindungen zu einem SPD-Gewerkschaftsmitglied bei der Bremer Vulkanwerft herzustellen. Blenkle, der bis 1930 KPD-Reichstagsabgeordneter war, wurde 1943 hingerichtet.
Im Juli 1936 hätte Blenkle ihm mitgeteilt, dass einige Bremer Genossen „hochgegangen“ seien, danach hätte er sich zurückgezogen und mit seiner Verhaftung gerechnet. Arfmann nannte nach mehreren Verhören durch die Gestapo die Namen der Ritterhuder Widerstandsgruppe. Lt. Gericht hätte Arfmann auch ausführlich über seine sonstige Widerstandstätigkeit berichtet. Die Aussagen sah das HOLG als strafmildernd an. (1)
Anfang Mai 1945 gehörte Arfmann zu den Gründern des Kampfbundes gegen den Faschismus in Ritterhude. Die Bezirksleitung der KPD Bremen schloss Arfmann auf Grund seiner Aussagen gegenüber der Gestapo aus der KPD aus. Dietrich Arfmann kam Ende Mai 1945 beim Minenräumen in Bremen ums Leben.
Die Ehefrau Arfmanns und sein Sohn Heinz Arfmann stellten ab 1950 Anträge, um als Angehörige eines Verfolgten des NS-Regimes mit entsprechender Entschädigung anerkannt zu werden. Beide Anträge wurden abgelehnt, und zwar mit dem Verweis auf § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes, in dem es hieß, dass derjenige Anspruch auf eine Entschädigung hätte, der auf Grund seiner politischen Einstellung verfolgt worden wäre. In dem Schreiben der Entschädigungsbehörde vom 18.1.1955 hieß es dazu:
„Unter politischer Überzeugung ist nicht eine irgendwie geartete ablehnende Haltung gegen den NS-Staat… sondern nur eine nach objektiven Maßstäben bemessene, charaktervolle, auf sittlichen Grundsätzen beruhende und während einer gewissen Zeitdauer bewährte Grundeinstellung… zu verstehen. Diese achtbare politische Überzeugung hat der Verstorbene nicht gehabt.“
In diesem Zusammenhang wurde darauf verwiesen, dass Arfmann seine Mitstreiter in Verhören bei der Gestapo denunziert hätte und sich auf Aussagen von Willy Rehder und Friedrich Mahnken berufen. Der Einwand des Rechtsanwaltes, der die Familie Arfmann vertrat, dass Dietrich Arfmann aufgrund der Verhöre durch die Gestapo ausgesagt hätte, wurde nicht berücksichtigt.
(1) Bundesarchiv Berlin: R 3018/14117-Bd.2 – Urteil des HOLG in der Strafsache gegen Dietrich Arfmann
(2) Nieders. Landesarchiv/Stade: Rep.210-Nr.1739
Autor: Manfred Bannow
Veröffentlicht am 19. September 2018
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