Friedrich Mahnken – Widerstandsgruppe Ritterhude

Friedrich Mahnken:

geb.  23.12.1899 in Bremen

Beruf: Schmied – zum Zeitpunkt seiner Verhaftung arbeitete Mahnken auf der AG-Weser und wohnte in Ritterhude/Alter Postweg 465 (1960 wohnte Friedrich Mahnken im Neustadtsweg 29 in Ritterhude)

1928 trat Mahnken in die KPD ein.  1929 wurde er für die KPD in den Ritterhuder Gemeinderat gewählt und versah dieses Amt bis  1933.

Am 20.10.1936 kam Friedrich Mahnken in Schutzhaft. Ab dem 11.3.1937 saß er in Bremen in Untersuchungshaft. Im November 1937 klagte der Generalstaatsanwalt am Hanseatischen Oberlandesgericht Friedrich Mahnken, Heinz Fechtmann, Johann Murken und Karl Rotermund wegen hochverräterischer Tätigkeit an: „Ich klage die Genannten an, zu Ritterhude und Bremen in den Jahren 1934 und 1935 fortgesetzt und zum Teil gemeinschaftlich handelnd das hochverräterische Unternehmen, mit Gewalt die Verfassung des Reichs zu ändern, vorbereitet zu haben, wobei die Tat darauf gerichtet war, zur Vorbereitung des Hochverrats einen organisatorischen Zusammenhalt herzustellen und aufrechtzuerhalten.“

Zu der Widerstandsgruppe gehörte auch Dietrich Arfmann. Gegen Arfmann fand eine gesonderte Gerichtsverhandlung statt. Als Zeugen wurden Dietrich Arfmann und Anton Kessler, die zum Zeitpunkt des Verfahrens gegen Mahnken selber wegen ihrer Tätigkeit im Widerstand in Bremen inhaftiert waren, sowie der Gestapo-Mitarbeiter Schrader geladen.

Am 26.4.1938 tagte der 2.Strafsenat des HOLG zu Hamburg auf einem Gerichtstag in Bremen. Als Richter nahmen teil: Senatspräsident Dr. Schmidt als Vorsitzender und die Oberlandesgerichtsräte Hollburg, Matzen, Prosiegel sowie der Landgerichtsrat O. Möller als beisitzende Richter. Der Vertreter der Anklage war Dr. Bodo Meier.

Das Gericht verurteilte Mahnken wegen fortgesetzter Vorbereitung des Hochverrats zu 30 Monaten Zuchthaus. Im Einzelnen warf das Gericht ihm folgendes vor: Er hätte den Aufbau einer illegalen KPD-Ortsgruppe in Ritterhude geleitet. Dafür wäre es zu mehreren Treffen zwischen Arfmann, Kessler, der bis 1935 Mitglied der KPD-Bezirksleitung war, und ihm gekommen. U.a. wäre es zu einem Treffen mit Arfmann und Kessler in der Bremer Wohnung von Kessler gekommen. Zudem kassierte er, so das Gericht, Mitgliedsbeiträge für die illegale KPD bei den anderen Angeklagten ab. Die Beiträge hätte er nach eigener Aussage an einen ihm unbekannten Mann auf der Wümme Brücke im Blockland übergeben sollen. Zu dem festgesetzten Treffen, bei dem er das ihm unbekannte KPD-Mitglied mit einem bestimmten Namen ansprach und um Feuer bat, sei es einmal gekommen. Dabei sei ein Übergabetermin bezüglich der Beiträge vereinbart worden. Diese Verabredung hätte er aber nicht wahrgenommen.

Auf die gegen Mahnke verhängte Zuchthausstrafe von 30 Monaten wurde die Zeit der Schutz- und Untersuchungshaft von einem Jahr und sechs Monaten angerechnet.

Vgl: Akte: Bundesarchiv-Berlin: R3018/14117-Bd.9 (Anklageschrift und Urteil gegen Fechtmann, Murken, Mahnken und Rotermund)

Autor: Manfred Bannow

 

 

 

 

Veröffentlicht am

Diese Seite wurde zuletzt am 27. März 2020 geändert

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