Heinrich Fechtmann – Widerstandsgruppe Ritterhude

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Kleine Arbeiterzeitung

Georg Johann Heinrich Fechtmann:

geb. 21.2.1906 in Settenbeck im Kreis Osterholz

Beruf: Schlosser – zum Zeitpunkt seiner Verhaftung arbeitete Fechtmann nach längerer Arbeitslosigkeit, auf der AG Weser und wohnte in Settenbeck/Haus Nr.9.

1929 trat Fechtmann in die KPD ein und war bis 1932 Ortsgruppenkassierer der aus vier Mitgliedern bestehenden Ortsgruppe Scharmbeck-Stotel. Lt. eigenen Angaben trat Fechtmann 1932 aus der KPD aus.

Am 20.10.1936 wurde Heinrich Fechtmann in Schutzhaft genommen. Ab dem 11.3.1937 saß er in Bremen in Untersuchungshaft. Im November 1937 klagte der Generalstaatsanwalt am Hanseatischen Oberlandesgericht Heinz Fechtmann, Friedrich Mahnken, Johann Murken und Karl Rotermund wegen hochverräterischer Tätigkeit an:

„Ich klage die Genannten an, zu Ritterhude und Bremen in den Jahren 1934 und 1935 fortgesetzt und zum Teil gemeinschaftlich handelnd das hochverräterische Unternehmen, mit Gewalt die Verfassung des Reichs zu ändern, vorbereitet zu haben, wobei die Tat darauf gerichtet war, zur Vorbereitung des Hochverrats einen organisatorischen Zusammenhalt herzustellen und aufrechtzuerhalten.“

Zu der Widerstandsgruppe gehörte auch Dietrich Arfmann. Gegen Arfmann fand eine gesonderte Gerichtsverhandlung statt. Als Zeugen wurden Dietrich Arfmann und Anton Kessler, die zum Zeitpunkt des Verfahrens gegen Fechtmann selber wegen ihrer Tätigkeit im Widerstand in Bremen inhaftiert waren, sowie der Gestapo-Mitarbeiter Schrader geladen.

Am 26.4.1938 tagte der 2.Strafsenat des HOLG zu Hamburg auf einem Gerichtstag in Bremen. Als Richter nahmen teil: Senatspräsident Dr. Schmidt als Vorsitzender und die Oberlandesgerichtsräte Hollburg, Matzen, Prosiegel sowie der Landgerichtsrat O. Möller als beisitzende Richter. Der Vertreter der Anklage war Dr. Bodo Meier. Das Gericht verurteilte Fechtmann wegen fortgesetzter Vorbereitung des Hochverrats zu 2 Jahren Zuchthaus. Im Einzelnen warf das Gericht Fechtmann folgendes vor:

Er hätte zweimal an den Angeklagten Mahnken Beiträge für die illegale KPD in Höhe von jeweils 60 Pfennig gezahlt.

In seiner Wohnung hätte im Frühjahr 1935, auf Veranlassung von Arfmann, ein illegales KPD-Treffen stattgefunden. Lt. Gericht nahmen an diesem Treffen Anton Kessler, der bis 1935 zur Bezirksleitung der KPD gehörte, und die zur Leitung des KPD-Unterbezirks in Vegesack gehörenden Ramm und Schröder teil.

1936 wäre in seiner Wohnung Propagandamaterial beschlagnahmt worden. Es handelte sich dabei um 8 Exemplare der „Kleinen Arbeiterzeitung“ und 7 Stücke eines Flugblattes mit der Überschrift „99% für Hitler“.

Auf die gegen Fechtmann verhängte Zuchthausstrafe von 2 Jahren wurde die Zeit der Schutz- und Untersuchungshaft von einem Jahr und sechs Monaten angerechnet.

Vgl: Akte: Bundesarchiv-Berlin: R3018/14117-Bd.9 (Anklageschrift und Urteil gegen Fechtmann, Murken, Mahnken und Rotermund)

Autor: Manfred Bannow

 

 

 

 

 

 

Veröffentlicht am

Diese Seite wurde zuletzt am 27. März 2020 geändert

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