Am 28.4.1945 verurteilte ein Feldgericht in Osterholz-Scharmbeck, unter Leitung des Marineoberstabsrichters Dr. Kurt Göller, den Marinesoldaten Kurt Albrecht wegen Fahnenflucht zum Tod. Am Abend , um 20.24 Uhr, wurde Kurt Albrecht auf dem Schießplatz des Scharmbecker Schützenvereins hingerichtet. Wenige Tage später war der Krieg vorbei.
Kurt Albrecht war im Sommer 1944 zum Kriegsdienst eingezogen worden. Am 23.4.1945 setzte er sich bei Rotenburg (Wümme) von seiner Einheit, der 2.Infanterie Marine-Division, ab mit dem Ziel, zu seinen Eltern in der Pfalz zu kommen. Ein Posten der Wehrmacht nahm Kurt Albrecht wegen fehlender Papiere fest. Nach einem Fluchtversuch wurde er wieder festgenommen. In einem Verhör gestand Albrecht, dass er zu seinen Eltern fahren wollte.
In der Urteilsbegründung durch Dr. Kurt Göller stellte dieser fest, dass nur die Todesstrafe in Frage käme, da die wachsende Zahl von fahnenflüchtigen Soldaten die Manneszucht, sprich die unbedingte Unterordnung unter Befehle, immer mehr untergraben würde.
Die Bitte von Kurt Albrecht, die Todesstrafe in eine mildere Bestrafung umzuwandeln, wurde nicht berücksichtigt.
Autor: Manfred Bannow
Weitere Informationen zu Kurt Albrecht sind unter www.geschichtsatlas.de vorhanden.
Literaturempfehlungen zum Thema Militärjustiz im 3.Reich:
Nobert Haase, „Gefahr für die Manneszucht“ – Verweigerung und Widerstand im Spiegel der Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven (1939-1945), Hannover 1996
Manfred Messerschmidt, Die Wehrmachtjustiz 1933-1945, Zürich 2005
Veröffentlicht am 19. Oktober 2018
Diese Seite wurde zuletzt am 4. November 2018 geändert