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Quelle: Stolpersteine Regina Bruss “ Die Bremer Juden unter dem Nationalsozialismus“, Staatsarchiv Bremen
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Als „Judenhäuser wurden in der Behördensprache des nationalsozialistischen Deutschen Reichs Wohnhäuser aus (ehemals) jüdischem Besitz bezeichnet, in die ausschließlich jüdische Mieter und Untermieter zwangsweise eingewiesen wurden.
Am 30.04.1939 schaffte ein Gesetz den Mieterschutz für Juden ab. Das Recht auf freie Wohnungswahl wurde abgeschafft.
Der größte Teil der verbliebenen jüdischen Bevölkerung Bremens (darunter auch Jüdische Familien aus dem Umland) war bis zu seiner Deportation in mindestens 20 „Judenhäusern“ zwangsweise untergebracht. Diese konzentrierte Unterbringung hatte für das NS Regime den Zweck, die nachfolgende Deportation vorzubereiten.
In Bremen befanden sich „Judenhäuser“ in folgenden Straßen:
Bornstraße 5 , Charlottenstraße 28 , Elsasser Straße 114 , Feldstraße 27 , Franz-Liszt -Straße 11a , Geestemünder Straße 22 , General Ludendorf- Straße 27 und 37 , Gröpelinger Deich 50 , Große Johannisstraße 85 , Humboldstraße 10, Isarstraße 33 , Kaufmannsmühlenkamp 5 , Keplerstraße 36 , Kohlhökerstraße 6 , Löningstraße 3 , Nordstraße 210 Parkstraße 1 , Rembrandstraße 25 , Wiesenstraße 2 , Wilhelmshavener Straße 3 ,
Blumenstraße 26 , Gartenstraße 19 , Hafenstraße 23 , Johannisstraße 1a , Wilhelmstraße 9
Die Ritterhuder Familie ter Berg wurde in der Humboldstraße 10 unter gebracht.
Autorin: Brigitte Stürmer