Reichsfluchtsteuer
Seit 1931 zur Verhinderung von Kapitalflucht auf Vermögen von über 200000 RM angewandte Steuer. Im NS-Staat diente die Reichsfluchtsteuer dazu Juden, die ausreisen wollten, auszurauben. Zu diesem Zweck wurde die Steuer auf Vermögen über 50.000 RM und auf ein Jahreseinkommen von über 20.000 RM ausgedehnt. Der Steuersatz betrug 25% des Gesamtvermögens. Aufgrund von Devisenbestimmungen und Wechselkursen erhielten Betroffene jedoch nur einen Bruchteil der verbleibenden Summe.
aus: Enzyklopädie des Nationalsozialismus hrsg. v.: Wolfgang Benz, Hermann Graml und Hermann Weiß, München 1997, S.668
Autor: Manfred Bannow